Beruflich selbstständig
In der Regel sind Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass die finanzielle Vorsorge für Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit in die Verantwortung des Einzelnen fällt. Sozialleistungen, auf die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Regel Anspruch haben, gibt es nicht immer. Dies kann dazu führen, dass neben den Sorgen um die eigene Lupuserkrankung und deren Behandlung auch existenzielle Sorgen aufkommen. Erfahre hier mehr über Leistungen, die dir – bei unterschiedlichen Voraussetzungen – als selbstständig Erwerbstätige*r zustehen können.
Mögliche Leistungen für selbstständige Lupus-Betroffene
Welche Voraussetzungen für Krankengeld und Krankentagegeld, Wohngeld, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsabsicherung gelten und wie du Ansprüche geltend machst bzw. entsprechende Anträge stellst, findest du hier im Überblick.
Auch für dich als Selbstständige*r gibt es Hilfen.
Lupus kann dich in deinem Beruf sehr fordern. Nutze daher jede Unterstützung, die du für dich in deiner Selbstständigkeit finden kannst. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, stehen dir die genannten Leistungen auch zu.
NP-DE-LPU-WCNT-230011, Aug23
Die LupusCheck-Expert*innen
Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf
PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg
Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg
PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz