Beruflich selbstständig

In der Regel sind Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass die finanzielle Vorsorge für Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit in die Verantwortung des Einzelnen fällt. Sozialleistungen, auf die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Regel Anspruch haben, gibt es nicht immer. Dies kann dazu führen, dass neben den Sorgen um die eigene Lupuserkrankung und deren Behandlung auch existenzielle Sorgen aufkommen. Erfahre hier mehr über Leistungen, die dir – bei unterschiedlichen Voraussetzungen – als selbstständig Erwerbstätige*r zustehen können.

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Mögliche Leistungen für selbstständige Lupus-Betroffene

Welche Voraussetzungen für Krankengeld und Krankentagegeld, Wohngeld, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsabsicherung gelten und wie du Ansprüche geltend machst bzw. entsprechende Anträge stellst, findest du hier im Überblick.

  • Krankengeld und Krankentagegeld

    Einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld gibt es für Selbstständige nicht. Wenn du jedoch freiwillig einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hast, dann steht dir im Krankheitsfall ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach deinem Einkommen und beträgt in der Regel 70 % deines täglichen Arbeitseinkommens, für das du vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge eingezahlt hast. Die Höhe des maximalen Krankengeldes ist gesetzlich vorgegeben. Im Jahr 2023 beträgt es max. 116,38 Euro am Tag.

    Vorgehen bei Erfüllung der Voraussetzungen

    Meist schickt die Ärzt*in die Krankmeldung bereits elektronisch an die Krankenversicherung. Wenn dies nicht möglich ist oder die Ärzt*in nicht in einer Vertragsarztpraxis arbeitet, sendest du die Bescheinigung direkt an deine Krankenversicherung. Einen Antrag musst du in der Regel nicht stellen. Sicherheitshalber kannst du jedoch die weiteren Schritte mit deiner Krankenversicherung telefonisch abstimmen. Dein Anspruch auf Krankengeld besteht für 78 Wochen innerhalb von 3 Kalenderjahren wegen derselben Erkrankung.1

    Falls du dich zusätzlich oder ausschließlich über einen Kranken(tage)geldwahltarif einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgesichert hast, solltest du die Versicherungsbedingungen beim Versicherer erfragen, wenn du aufgrund des Lupus nicht arbeitsfähig bist.

  • Wohngeld

    Haushalte mit geringem Einkommen können ggf. durch Wohngeld die Belastung durch die laufenden Wohnkosten verringern. Wohngeld ist ein Zuschuss zu selbst genutztem Eigentum oder ein Zuschuss zur Miete. Es kann sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige in Frage kommen. Anspruch und Höhe sind von folgenden Faktoren abhängig2

    • Höhe des Gesamteinkommens
    • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung 
    • Anzahl der Haushaltsmitglieder 
    Lupuscheck Bild Selbsthilfe Gruppe Frauen

    Ob du voraussichtlich einen Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du über den Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen berechnen: Wohngeld-Plus-Rechner

    Vorgehen

    Wohngeld kann nur nach Beantragung und Nachweis der Voraussetzungen gewährt werden. Antragsformulare sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung erhältlich. Manche Behörden stellen den Antrag auch online zur Verfügung. Schau mal auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde nach.

    Tipps und Tricks

    Wohngeld wird in der Regel erst ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine zurückliegende Bewilligung gibt es üblicherweise nicht, so dass es sich lohnt, einen Antrag auf Wohngeld so früh wie möglich zu stellen.

  • Bürgergeld

    Wenn du als selbstständige*r Lupus-Betroffene*r noch erwerbsfähig bist, aber weniger Geld verdienst, so kannst du ggf. Anspruch auf staatliche Grundsicherung durch Bürgergeld haben. 

    Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch geltend zu machen:

    Das Bürgergeld dient dazu, ein Leben über dem Existenzminimum zu sichern, und schließt auch die Angehörigen ein, die mit dir zusammenleben.3 Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn man mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

    Vorgehen

    Wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen und die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllt sind, solltest du nicht zögern, dich zum Bürgergeld beraten zu lassen. Das übernimmt das für dich zuständige Kreis-Jobcenter. Einen Antrag kannst du dann online, per Post oder persönlich bei deinem Kreis-Jobcenter stellen. 

    Tipps und Tricks

    Für die Online-Beantragung des Bürgergelds gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die du hier findest: Bürgergeld beantragen

  • Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsabsicherung

    Manche Selbstständige, wie z. B. bestimmte Handwerksberufe, Publizist*innen, Seelotsen, Künstler*innen, Hebammen oder freiberuflich Lehrende, sind versicherungspflichtige Selbstständige. Versicherungspflichtige Selbstständige sichern sich im Laufe ihres Arbeitslebens einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente – und sollten sich bei Eintritt des Leistungsfalls bei der Deutschen Rentenversicherung über die Anspruchsvoraussetzungen und die nächsten Schritte beraten lassen.

    Sogenannte berufsständische Versorgungswerke sichern die Berufsunfähigkeitsabsicherung für die in freien, kammerfähigen Berufen arbeitenden Menschen ab, wie etwa Ärzt*innen, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte usw. Jede Kammer hat dabei ihr eigenes Versorgungswerk. Die berufsständischen Versorgungswerke sind der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt und legen gemäß ihrer entsprechenden Satzung Bedingungen für eine Berufsunfähigkeitsrente fest. 

    Darüber hinaus gibt es Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind und sich auf Antrag in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert haben, und Selbstständige, die eine freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen haben.4 Möglicherweise besteht eine zusätzliche oder ausschließliche Absicherung durch eine private Rentenversicherung. 

    Vorgehen

    Um zu klären, ob bei dir die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsabsicherung gegeben sind, solltest du dich möglichst frühzeitig bei deinem Versicherungsanbieter oder Versorgungswerk beraten lassen. 

    Falls Du zusätzlich oder ausschließlich über eine private Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verfügst, erkundige dich bei deinem Versicherer nach deinem Leistungsanspruch.

Weitere Aspekte zur Unterstützung im Beruf findest du hier.

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Auch für dich als Selbstständige*r gibt es Hilfen.

Lupus kann dich in deinem Beruf sehr fordern. Nutze daher jede Unterstützung, die du für dich in deiner Selbstständigkeit finden kannst. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, stehen dir die genannten Leistungen auch zu. 

Du willst mehr über das Management des systemischen Lupus erfahren?
Weiterführende Informationen zum SLE-Management findest du hier!

NP-DE-LPU-WCNT-230011, Aug23

Die LupusCheck-Expert*innen

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum 
Hamburg-Eppendorf
 

Das LupusCheck Expertenteam

Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz