Sozialleistungen im Lupus-Kontext
Je nach Verlauf einer chronischen Erkrankung wie Lupus können sich Fragen zur beruflichen, sozialen und persönlichen Zukunft ergeben. Um Unsicherheiten zu klären, Sorgen zu besprechen und Rechte sowie Möglichkeiten zu prüfen, stehen versierte Ansprechpersonen beim Sozialdienst eines Krankenhauses oder in Beratungsstellen zur Verfügung. Zwei für viele Lupus-Betroffene wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind die Frage nach der Beantragung eines Grades der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) und – falls notwendig – die Feststellung eines Pflegegrades. Hier erfährst du mehr zu den möglichen Sozialleistungen:
Krankenhaussozialdienst
Lupus-Betroffenen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden, steht die Beratung durch den Kliniksozialdienst offen. Die dort tätigen Sozialarbeiter*innen beraten individuell zu vielen Themen. Neben der Beratung kann der Krankenhaussozialdienst auch bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Hilfen unterstützen. Häufige Gründe für Beratungen des Sozialdienstes sind:
- Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Rehabilitationsleistungen
- Krankengeld
- Hilfsmittelversorgung
- Beantragung Schwerbehindertenausweis/Grad der Behinderung
- Beantragung Pflegegrad/Pflegegeld
- Möglichkeiten ambulanter Versorgung
Beratungsstellen
Eine weitere Möglichkeit, sich ambulant und kostenlos zu Themen der Rehabilitation und Teilhabe beraten und bei der Beantragung unterstützen zu lassen, gibt es bei spezialisierten Beratungsstellen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde deutschlandweit das Angebot der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) geschaffen. Das Angebot umfasst folgende Themen:
- Rehabilitationsleistungen
- Fragen zu Teilhabe im Arbeitsleben (z. B. Fragen zum Erhalt des Arbeitsplatzes)
Was eine EUTB-Beratungsstelle nicht leisten kann, sind eine Rechtsberatung oder die Begleitung im Widerspruchsverfahren.
Neutral und auf Augenhöhe zu Sozialleistungen beraten werden
Eine besonders vertrauensvolle Atmosphäre wird in einer EUTB-Beratungsstelle dadurch hergestellt, dass dort viele Berater*innen arbeiten, die selbst mit Krankheit oder Behinderung leben und damit aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen können. Zudem wird dort trägerunabhängig beraten, dies bedeutet, dass eine neutrale Beratung erwartet werden darf.
Sozialleistungen sind dein gutes Recht.
Mit deiner chronischen Erkrankung kannst du jede Unterstützung gebrauchen – auch wenn du dich nicht als Mensch mit Behinderung siehst. Informiere dich in Ruhe, welche Möglichkeiten es gibt. Nutze die Hilfe von Profis, dafür sind sie da.
Wir bedanken uns bei Dr. Carolin Tillmann (Philipps-Universität Marburg) für die Unterstützung bei diesem Kapitel.
NP-DE-LPU-WCNT-210034, Dez22
Die LupusCheck-Expert*innen
Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf
PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg
Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg
PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz