Erwerbsminderungsrente

Wenn du aufgrund deiner Lupus-Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig bist und noch nicht alt genug für eine Altersrente, kann ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen. Eine volle Erwerbsminderungsrente soll das Einkommen komplett ersetzen, eine teilweise Erwerbsminderungsrente soll das Einkommen ergänzen. Bevor eine solche Rente bezogen werden kann, muss einiges geklärt werden: ob überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, welche Form der Rente in Frage kommt, ob die Wartezeit erfüllt ist, wie und wo diese beantragt werden kann und wie lange diese Rente gezahlt wird. Hier erfährst du anhand typischer Fragen mehr zum Thema.

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„Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente?“

Im Sozialgesetzbuch VI ist im § 43 festgelegt, wer als erwerbsgemindert gilt und wann eine teilweise und wann eine volle Erwerbsminderungsrente in Frage kommen kann:

Teilweise Erwerbsminderung

Versicherte, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, sind teilweise erwerbsgemindert. 

Volle Erwerbsminderung

Versicherte, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, sind voll erwerbsgemindert. 

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit von der Erwerbsfähigkeit1

„Habe ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?“

Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen deiner Lupuserkrankung hängt davon ab, ob du bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllst:

  • Medizinische Voraussetzungen

    Wenn du wegen der Lupuserkrankung in allen Tätigkeiten teilweise oder voll erwerbsgemindert bist, dann ist die medizinische Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt. Das individuelle Leistungsvermögen wird anhand von ärztlichen Unterlagen geprüft. Auch ist es möglich, dass weitere Gutachten angefordert werden.

    Achtung: Die Einschätzung, ob du erwerbsgemindert bist, bezieht sich nicht auf die aktuelle berufliche Tätigkeit, sondern sie bezieht sich darauf, ob du bei jeder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsgemindert bist. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Erkundige dich in diesem Fall bei deiner Rentenversicherung. 

  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    Vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens 5 Jahre gesetzlich rentenversichert gewesen sein (sogenannte Wartezeit). In den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung belegt werden. 

„Was zählt alles zur sogenannten Wartezeit?“

Was alles einbezogen werden kann, siehst du hier:

Frage

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wartezeit von 5 Jahren vorzeitig erfüllt werden. Auskunft dazu erteilt die Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung kannst du dich auch erkundigen, ob du die Wartezeit erfüllst.

„Wie bekomme ich die Erwerbsminderungsrente?

Eine solche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag. Um das Rentenverfahren für deine Erwerbsminderungsrente auf den Weg zu bringen, musst du auf jeden Fall einen Antrag bei deinem Rentenversicherungsträger stellen. Die Antragsfrist auf eine Erwerbsminderungsrente beträgt 3 Monate. 

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Die Deutsche Rentenversicherung besteht aktuell aus 16 Trägern. Wenn du nicht weißt, welcher der aktuell für dich zuständige Rentenversicherungsträger ist: Du findest diese Information auf dem letzten Brief, den du von der Deutschen Rentenversicherung erhalten hast, als Logo abgebildet. Auch kannst du die Deutsche Rentenversicherung anschreiben, wer für dich zuständig ist, und bekommst diese Information schriftlich. Telefonisch darf dir diese Auskunft aus Datenschutzgründen nicht gegeben werden. 

„Wo stelle ich meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?“

Den Antrag kannst du direkt bei der Rentenversicherung online stellen (hier). Oder du lässt dir den Rentenantrag von deiner Rentenversicherung per Post zusenden und schickst ihn zurück oder gibst ihn vor Ort ab. Auch kannst du den Antrag formlos per Post stellen und bekommst daraufhin alle notwendigen Unterlagen zugeschickt.

Beim Ausfüllen können die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen oder die Versichertenberater*innen/ Versichertenältesten der Rentenversicherung behilflich sein. Eine Auskunfts- und Beratungsstelle in deiner Nähe findest du hier

Zusätzlich zum Antrag benötigt die Rentenversicherung weitere Unterlagen. Diese solltest du deinem Antrag beilegen: 

1. Liste über deine Gesundheitsstörungen 

2. Name und Anschrift deiner behandelnden Ärzt*innen

3. Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen, wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft 

4. Angaben zu deinen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre

5. Chronologische Auflistung deiner beruflichen Tätigkeiten 

Achtung: Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, prüft der Rentenversicherungsträger in aller Regel, ob dir geholfen werden kann, deinen Lebensunterhalt weiterhin selbst zu bestreiten. Unter dem Schlagwort „Reha vor Rente“ kann eine medizinische Rehabilitation oder/und eine berufliche Rehabilitation in Frage kommen.2

„Wie lang wird meine Rente gezahlt?“

In der Regel werden Erwerbsminderungsrenten für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn sich dein Gesundheitszustand nicht gebessert hat und die befristete Rente endet, solltest du vier Monate vor Ablauf der Befristung einen Weiterzahlungsantrag stellen. Wenn absehbar ist, dass die Erwerbsminderung dauerhaft ist, wird die Rente unbefristet gezahlt. 

Zu beachten: Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast du nur so lange, wie du erwerbsgemindert bist. Falls sich dein Gesundheitszustand verbessert, kann die Rente teilweise oder ganz entzogen werden. Du wirst jedoch zuvor um eine Stellungnahme gebeten.

„Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?“

Die Rentenhöhe wird im Wesentlichen durch das Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und ausgewählte Sozialleistungen bestimmt. Zur Höhe deiner Erwerbsminderungsrente erteilt dir dein Rentenversicherungsträger Auskunft.

Prüfe deine Möglichkeiten und lass dich beraten.

Bei allen Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente berät die Deutsche Rentenversicherung kostenlos und unabhängig. Du kannst dich per Mail, Telefon oder Post an sie wenden. Infos zu Beratungsmöglichkeiten findest du hier

NP-DE-LPU-WCNT-220028, Okt22

Die LupusCheck-Expert*innen

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum 
Hamburg-Eppendorf
 

Das LupusCheck Expertenteam

Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz