Lupus und Behinderung
Nicht jeder an Lupus erkrankte Mensch erlebt sich als Mensch mit Behinderung. Dennoch ist es aufgrund des Lupus möglich, einen Grad der Behinderung (GdB) ermitteln zu lassen. Das Sozialgesetzbuch definiert Menschen mit Behinderungen folgendermaßen:
Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis
Um mit gesundheitlicher Beeinträchtigung besser am sozialen Leben teilhaben zu können, kann es sinnvoll sein, einen Grad der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt zu beantragen. Dieser Grad der Behinderung ist ein Maß für die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund des Gesundheitszustandes. Er wird in Zehnerschritten mit einer Zahl zwischen 10 und 100 beziffert. Ein Grad der Behinderung als solcher wird nur festgestellt, wenn wenigstens ein GdB von 20 ermittelt wird. Ab einem Grad von 50 oder mehr liegt eine Schwerbehinderung vor und es wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Sich selbst damit zu konfrontieren, aufgrund von Lupus eine Behinderung erworben zu haben, ist nicht leicht. Bei der Abwägung, den Antrag beim Versorgungsamt zu stellen, kann es hilfreich sein, sich Folgendes bewusstzumachen: Die amtlich ermittelte Einschätzung dient dazu, dass krankheitsbedingte Nachteile (etwa finanzieller Natur) in gewissem Maße ausgeglichen werden.
Was kann es mir bringen, einen Grad der Behinderung bei Lupus zu beantragen?
Wenn der Lupus zu Beeinträchtigungen führt, so dient der Grad der Behinderung dazu, einen entsprechenden Nachteilsausgleich zu beanspruchen. Beispielsweise kann er einen Anspruch auf Zusatzurlaub, Steuererleichterungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen umfassen. Welche Nachteilsausgleiche möglich sind, hängt davon ab, welcher Grad der Behinderung (GdB) individuell ermittelt und in Form eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechenden Merkzeichen bescheinigt wird.
Wie beantrage ich einen Grad der Behinderung?
- Sprich mit deiner behandelnden Ärzt*in.
Hier bekommst du erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für dich in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann sie/er dir helfen. - Sammle wichtige Dokumente.
In der Regel wird über den Antrag anhand der eingereichten Nachweise entschieden. In den Antrag gehören daher Dokumente über alles, was deine Beeinträchtigung dokumentiert: Befunde und Unterlagen von Ärzt*innen, Krankenhäuser und Rehakliniken sowie bereits vorhandene amtliche Gutachten oder Informationen über bereits gestellte Anträge bei anderen sozialen Leistungsträgern. - Wähle den richtigen Antrag.
Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiere dich hierzu bei deinem Versorgungsamt. - Denk daran, deinen Ausweis zu verlängern.
Wenn das Versorgungsamt (innerhalb von drei bis sieben Wochen) positiv über einen Antrag entschieden hat, wird der Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt. In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Für eine Verlängerung wende dich etwa drei Monate vor Ablauf ans Versorgungsamt.
Detailliertere Informationen, z. B. zur ärztlichen Schweigepflicht, welche Nachweise in Frage kommen können und welches Amt für dich zuständig ist, findest du in einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier.
Gibt es bei der Antragstellung etwas zu beachten?
Bei der Beantragung des Grads der Behinderung aufgrund einer seltenen Erkrankung wie Lupus erythematodes kann dem Versorgungsamt die Prüfung erleichtert werden: mit einer dem Antrag beigefügten kurzen Liste mit Symptomen und den daraus resultierenden Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe. Eine solche Auflistung wird bei jeder Patient*in unterschiedlich aussehen, je nachdem, welche Krankheitssymptome im Vordergrund stehen. Ebenfalls kann es nützlich sein, dem Antrag ein Informationsschreiben des ACHSE e.V. (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) beizulegen, das den prüfenden Personen im Versorgungsamt die besondere Situation von Menschen mit einer seltenen Erkrankung erläutert. Das Schreiben findest du als PDF-Datei hier.
Einige Beispiele von Symptomen und den daraus resultierenden Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe
Auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findest du alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung: https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Schwerbehinderung/schwerbehinderung_node.html
Sozialleistungen sind dein gutes Recht.
Mit deiner chronischen Erkrankung kannst du jede Unterstützung gebrauchen – auch wenn du dich nicht als Mensch mit Behinderung siehst. Informiere dich in Ruhe, welche Möglichkeiten es gibt. Nutze die Hilfe von Profis, dafür sind sie da.
NP-DE-LPU-WCNT-210034, Dez22
Die LupusCheck-Expert*innen
Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf
PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg
Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg
PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz